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Brustimplantate nun doch kein Hindernis für den Polizeidienst

    Bisher galten Frauen mit eingesetzten Brustimplantaten nicht geeignet für den Polizeidienst. Der Dienstherr konnte die Einstellung ablehnen. Federführende als Grundlage war ein Gutachten der Uni-Münster aus dem Jahr 2004, das eine erhöhte Gefahr einer Ruptur bei gefährdeten Berufsgruppen sah, zu denen der Polizeidienst gehören soll.
    In dem jetzigen Fall einer Polizeianwärterin in Baden-Württemberg, die vorab alle Aufnahmetests gut bestanden hatte, fällte der Polizeiarzt aufgrund der Silikonimplantate ein negatives Urteil bei der Einstellungsuntersuchung.
    Die Polizeianwärterin hatte daraufhin über das VG Karlsruhe ihren Ausbildunsgplatz vorläufig erstritten. Bei dem nun geschlossenen Vergleich würdigte das Land BW wohl die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Stabiltät der modernen Silikonimplantaten.

    In einem ähnlichen Fall in Berlin vor 2 Jahren hatte der Polizeipräsident dort ebenfalls die Einstellung einer Silikonimplantatträgerin abgelehnt. Auch hier wurde die erhöhte Rupturgefahr sowie das gesundheitlich bedenklich tragen der Schutzweste (Fibrosebildung durch Druck) angeführt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied aber auch für die Klägerin.

    Auch in München weigerte sich das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren kürzlich, der Ablehnung eienr Polizeianwärterin wegen ihrer Brustimplantate Recht zu geben. Ein Chirurg hatte die gute Reissfestigkeit attestiert und kein erhöhtes Risiko im Polizeidienst gesehen.
    Alle diese Urteile sind jedoch letztinstanzlich nicht durchgefochten und daher noch nicht rechtsgültig.  

    Quellen:
    VG Karlsruhe Beschluß vom 29.2.2016, 7 K 5541/15
    Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.9.2016, M 5 E 16.2726