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PIP-Skandal: TÜV muss 60 Millionen Euro Schadensersatz zahlen

    Im Skandal um die mit minderwertigem Industriesilikon befüllten Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) muss der TÜV Rheinland nun doch Schadensersatz zahlen. Dabei hat das Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence den Antrag des TÜV zurückgewiesen, erst das Berufungsverfahren abwarten zu dürfen.

    TÜV zahlt Schadensersatz unter Vorbehalt

    Das französische Gericht sprach jeder der rund 20.000 Klägerinnen 3.000€ zu, da man der Auffassung ist, der TÜV habe seine Sorgfaltspflichten bei der Zertifizierung des Qualitäts-Sicherungsverfahren verletzt. Zwar sieht sich der TÜV selbst als Opfer des Betruges vom mittlerweile insolventen Implantathersteller PIP, doch anders als in Deutschland, muss in Frankreich zunächst trotz laufendem Berufungsverfahren, Schadensersatz gezahlt werden.
    Falls der TÜV im Berufungsverfahren Recht bekommt, muss die gezahlte Summe von 60 Millionen Euro zurückgezahlt werden.

    Hunderttausende Frauen von minderwertigen Implantaten betroffen

    Jahrelang verwendete Poly Implant Prothèse billiges Industriesilikon für seine Implantate und gefährdete damit die Gesundheit von schätzungsweise Hunderttausenden Frauen weltweit. Nachdem der Betrug 2010 aufgeflogen war, ließen sich daraufhin mehr als 18.000 Frauen die reißanfälligen Implantate wieder entfernen. Der TÜV Rheinland hatte die Qualität der medizinischen Produkte zertifiziert, die Klägerinnen warfen ihm deshalb Schlamperei vor.

    TÜV: gute Chancen im Revisionsverfahren

    Schon einmal verurteilte ein französisches Gericht den TÜV Rheinland deswegen zu einer Schadensersatz-Zahlung, das Urteil wurde jedoch in einem Berufungsverfahren aufgehoben.
    Im Februar 2017 hatte auch der Europäische Gerichtshof sein Urteil verkündet: Der TÜV hat lediglich die Überwachungspflicht des Herstellungsverfahrens, nicht aber des Endproduktes.

    Wie das Gericht in letzter Instanz entscheidet, bleibt abzuwarten.
    Die gezahlte Summe von 3.000€ pro Patientin, scheint als Schadensersatz unter den gegebenen Umständen auch eher ein schwacher Trost zu sein.