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Qualität hat ihren Preis: Der Facharzttitel zählt

    Berlin, 23. Januar 2020. Patienten wollen Operationsrisiken und -narben gerne vermeiden. Dies gilt ganz besonders dann, wenn es um das äußere Erscheinungsbild und ästhetische Behandlungen geht. Die aktuelle Statistik der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) zeigt, dass nicht-invasive Eingriffe wie Faltenunterspritzungen (39,4 Prozent) an der Spitze der am häufigsten durchgeführten Behandlungen stehen. Da sie ohne großen operativen Aufwand schnelle Effekte erzielen, erfreuen sie sich großer Beliebtheit. Doch auch wenn der Eingriff auf den ersten Blick minimal erscheint, sind die Gefahren, die von nicht fachgerecht durchgeführten Behandlungen ausgehen, groß und werden oft unterschätzt.

    Entscheidende Faktoren für einen gelungenen Eingriff sind der behandelnde Arzt, dessen Ausbildung und Erfahrung. Die aktuelle DGÄPC Statistik 2018/19 zeigt, dass für mehr als jede*n dritte*n Patient*in bei der Wahl des Arztes für Ästhetisch-Plastische Behandlungen hingegen eher ein guter Ruf (39,2 Prozent), aber auch die Behandlungshäufigkeit (38,8 Prozent) wichtig sind.

    Doch auch auf den Facharzttitel sollten Patienten achten. Für nur 22,8 Prozent der anonym befragten Patienten war dieser Faktor bei der Arztwahl ausschlaggebend. Die Ausbildung zum Arzt allein ist jedoch für eine Ästhetisch-Plastische Behandlung nicht ausreichend. Bezeichnungen wie Schönheitschirurg und Ästhetischer oder auch Kosmetischer Chirurg sind ebenfalls ungeschützte Bezeichnungen und ein Indiz dafür, dass es sich hier nicht um einen umfassend ausgebildeten Facharzt aus dem Bereich der Plastisch-ÄsthetischenChirurgie handelt. Das persönliche Beratungsgespräch sollten Patienten daher auch nutzen, um den Arzt nach seiner Ausbildung und seinem Titel zu fragen.

    Facharzttitel steht für Expertise

    Die DGÄPC empfiehlt Patient*innen, bei der Arztsuche von Anfang an Wert auf den Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu legen. Nur dieser steht für eine umfassende Ausbildung, Fachwissen und langjährige Berufserfahrung. Auffallend günstige Preise oder sogenannte Lockangebote sollten kritisch bewertet und beim persönlichen Beratungsgespräch hinterfragt werden. Die Mitgliedschaft in einem Fachverband ist zudem ein Qualitätsmerkmal, an dem sich Patienten orientieren können. Die Aufnahmekriterien sind streng. Die Mitglieder sind zudem verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden.

    „Patient*innen sollten bei der Arztwahl größte Sorgfalt walten lassen und sich stets kritisch fragen: In wessen Hände begebe ich mich?“, rät Dr. Harald Kaisers, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie. „Die Häufigkeit der Behandlungen steht nicht automatisch für Qualität und ist als alleiniger Indikator bei der Arztwahl nicht ausreichend. Patient*innen sollten bei der Wahl des Arztes auch den angebotenen Beratungsumfang, die Möglichkeiten der Nachsorge und Korrekturen in den Fokus stellen. Ein Plastisch-ÄsthetischerChirurg ist umfassend ausgebildet und weiß, was bei speziellen Fragestellungen oder Komplikationen zu tun ist.“

    Darauf sollten Patienten bei der Wahl des Arztes achten:

    • Der Arzt trägt einen Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
    • Im Beratungsgespräch wird ausführlich über den Eingriff, Risiken, mögliche Komplikationen und Folgen informiert
    • Es wird ein realistisches Bild des möglichen Ergebnisses geliefert und kein Traumergebnis garantiert
    • Der Arzt beantwortet alle Fragen –auch zu seiner Ausbildung und seinem Titel
    • Es besteht die Möglichkeit der Bedenkzeit
    • Die Nachsorge gehört zum Behandlungsplan
    • Die Kosten sind transparent und die Behandlung wird nicht zu einem marktunüblichen bzw. Schnäppchenpreis angeboten

     

    Hilfestellung bei der Suche nach einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie erhalten interessierte Patienten auf der Webseite der DGÄPC.

    Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC)