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Rechtlicher Hintergrund ästhetischer Eingriffe: „Vorsicht bei der Arztwahl!“

    „Kosmetischer Chirurg, Schönheitschirurg oder ähnliche Bezeichnungen – all diese Begriffe sind nicht geschützt und suggerieren den Patienten eine de facto nicht vorhandene Qualifikation“, erläutert Prof. Dr. Riccardo Giunta, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). Ein Problem, das auch die Ärztekammern erkannt hatten und daher bereits 2005 den Begriff „Ästhetik“ in die Facharztbezeichnung des Plastischen Chirurgen aufnahmen. „Damit wurde sichtbar klargestellt, dass die Plastischen Chirurgen für ästhetische Eingriffe am gesamten Körper ausgebildet sind. Der Wildwuchs konnte so aber leider auch nicht verhindert werden“, bedauert Giunta.

    Rekonstruktion & Ästhetik – ein starkes Duo

    So sei es weiterhin notwendig, dass Patienten sich vor einem Eingriff umfassend informieren, erläutert Giunta und rät dazu, sich zur Beratung auch Zweitmeinungen bei Fachärzten für Plastische Chirurgie einzuholen. „Wir haben in unserer Ausbildung anatomische Kenntnisse des gesamten Körpers und besonders präzise und feine Techniken erlernt“, führt Giunta aus und erläutert, dass dies eine Besonderheit sei. „Die meisten Fachärzte anderer Fachgebiete sind auf einen bestimmten Bereich des Körpers spezialisiert. Im Gegensatz dazu ist die Plastische Chirurgie am gesamten Körper tätig.“ Rekonstruktion und Ästhetik würden sich gegenseitig befördern: Wer etwa die Techniken zur ästhetischen Wiederherstellung einer ganzen Brust aus Eigengewebe nach Amputation wegen Brustkrebs beherrsche, habe auch die technischen Erfahrungen, gesunde Brüste mit Implantaten zu vergrößern. Hinzu komme, dass in beiden Bereichen ein besonderes Gespür für ästhetische Proportionen benötigt werde.

    Vor dem Eingriff

    Bei einem ästhetischen Eingriff handele es sich um medizinisch nicht notwendige Eingriffe. Umso wichtiger sei es, dass Patienten mit Bedacht vorgingen. „Wir raten dringend dazu, sich umfassend über Chancen und Risiken zu informieren und auch nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten zu fragen. Notieren Sie sich vorher Ihre Fragen. Nehmen Sie sich ausreichend Bedenkzeit“, fasst Giunta zusammen und weist noch darauf hin, dass insbesondere bei fachfremden Operateuren die Gefahr bestehe, dass diese für ästhetische Eingriffe möglicherweise gar keine Haftpflichtversicherung besäßen. Schließlich sei noch zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen für mögliche Folgekosten nach schicksalhaften Komplikationen in Folge ästhetischer Eingriffe Patienten angemessen beteiligen müssten. „Ein Risiko, über das aufzuklären ist und das sich auch versichern lässt“, berichtet Giunta.

     
    Quelle: Berlin, 24.08.2018 – Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen