Auf den Fotos sehen Sie angeborene Brustdeformitäten, Entwicklungsstörungen und Veränderungen der weiblichen Brust, bei denen die Kosten operative Korrektur unter Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.
Fall 1
Ausgeprägter Größenunterschied zwischen beiden Brüsten. Mehr hierzu im Kapitel Brustasymmetrie.
Fall 2
Erhebliche Ungleichheit in Form und Volumen beider Brüste. Mehr hierzu im Kapitel Mammaasymmetrie.
Fall 3
Genetisch bedingte Nichtanlage des weiblichen Brustgewebes. Mehr hierzu im Kapitel Mammaaplasie.
Fall 4
Schlauchförmige Brustanlage. Weitere Informationen im Kapitel Tubuläre Brust.