Eine Mammaasymmetrie (wissenschaftliche Bezeichnung für ungleich große Büste) ist durch eine Entwicklungsstörung bedingt. Mit Beginn der Pubertät beginnt die weibliche Brust zu wachsen. Nicht immer erfolgt dieses Wachstum symmetrisch und es kann sein, dass sich eine Seite der Brust über längere Zeit anders entwickelt.
Normalerweise verschwindet diese Asymmetrie im weiteren Fortgang der Pubertät wieder oder der Unterschied zwischen Form und Größe beider Brüste bleibt typischerweise gering.
Leichte Asymmetrie ist normal
Man muss zudem berücksichtigen, dass ein Körper ohnehin selten komplett symmetrisch ist und kleinere Missverhältnisse eigentlich immer vorhanden sind. Sollte die Asymmetrie der Brust jedoch erheblich sein oder im Verlauf der Pubertät sogar zunehmen, ist es ratsam, den Arzt um Rat zu fragen.
Einseitige Unterentwicklung der Brust
Die Maximalform der Asymmetrie stellt die einseitige Brustaplasie dar. Diese Form wird auch Amazonen-Syndrom genannnt, nach der griechischen Mythologie, bei der die Amazonen eine Brust verstümmelten, um besser mit Pfeil und Bogen schiessen zu können.
Brust-OP nur wenn der Unterschied stört
Neben der unterschiedlichen körperlichen Entwicklung kommt eine erbliche Veranlagung, in ganz seltenen Fällen auch eine krankhafte Veränderung einer oder beider Brüste in Betracht. Da es keine Behandlung der Ursachen gibt, ist eine Korrektur nur durch eine Operation möglich. Es liegt aber meist an der Betroffenen selbst, ob ein korrigierender Eingriff überhaupt nötig ist. Nicht immer werden nämlich unterschiedlich große Brüste als derart störend wahrgenommen, dass eine OP in Erwägung gezogen wird.
Welche OP ist sinnvoll: vergrößern oder verkleinern?
Eine Brust OP hat zum Ziel, die Größen der beiden Brüste anzupassen: das bedeutet, es kommt neben einer Brustvergrösserung (der zu kleinen Brust) auch eine Brustverkleinerung bzw. Bruststraffung (der zu grossen Brust) in Frage, möglicherweise auch eine Kombination beider Verfahren.
Kostenerstattung der Kasse bei Aasymmetrie möglich
Für Frauen, die sich noch in der körperlichen Entwicklungsphase befinden, gilt: erst wenn das Wachstum der Brust sicher abgeschlossen ist, kann ein operativer Eingriff erfolgen. Ob die Krankenkasse die Brust-OP bezahlt oder zumindest bezuschusst, hängt von der Ausprägung der Mammaasymmetrie und der daraus resultierenden seelischen Belastung der Patientin ab.
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