Die hier erwähnten angeborenen Brustveränderungen sind allesamt selten und spielen für den Bereich Brustoperationen zahlenmässig eine untergeordnete Rolle. Da Sie aber grundsätzlich als Erkrankungen eingestuft werden, ist dies bei der Beurteilung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Behandlungsbdürftigkeit mitentscheidend (siehe unten).
Polymastie, mehr als 2 Brüste
(auch: Hypermasthie, Mamma aberrata, Mama accessoria)
Die Polymastie ist eine genetisch bedingte, überzählige Anlage der Brust (mehr als zwei Brüste). Diese entwickeln sich aus nicht zurückgebildeten Anteilen der embryonalen Milchleiste. Ein ästhetischer Therapieerfolg ist in solchen Fällen nicht alleine durch die Entfernung der überzähligen Brust(anlage) zu erzielen. Meist sind auch noch Formkorrekturen an den Brüsten nötig, unter Umständen auch mit Hilfe von Brustimplantaten.
Polythelie, mehr als 2 Brustwarzen
Als Polythelie bezeichnet man das Vorhandensein von mehr als zwei Brustwarzen (aus dem griechischen poly = viel und thele = Brustwarze). Eine solche auch als “akzessorisch” bezeichnete Brustwarze entwickelt sich genetisch aus einer überzahligen Anlage der embryonalen Milchleiste. Diese kann zwar auch mit einer gleichzeitigen Mehrfachanlage der Brustdrüse einhergehen, was aber dann eher einer Polymastie (s.o.) entspricht.
Kostenübernahme durch die Kasse möglich
Mehr als 2 Brüste und Brustwarzen stellen in jedem Fall eine ästhetische Einschränkung dar. Das Ausmaß der Deformität wird mitentscheiden, ob hier die Einstufung zur medizinischen Notwendigkeit für eine Brust OP und damit eine Beteiligung bzw. Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei einer Brust-OP erfolgen kann.
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