Seit Jahren weiß man um die Notwendigkeit einer einheitlichen Implantat-Datenbank. Bereits 2019 wurde die Einrichtung eines verbindlichen Registers für Brustimplantate und Endoprothesen vom Bundestag beschlossen. Nun ist der Implantat-Index in Betrieb -zumindest probeweise.
Register noch mit Ausbesserungsbedarf: Optimierung „on the go“
Das Register ist zunächst in der Probephase, viele Abläufe müssen noch angepasst werden. Einige Daten über Brustkissen wurden bereits von Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Technisch funktioniert das Register, jedoch muss an der Handhabung gefeilt werden: Nur wenn das System simpel und automatisiert funktioniert, kann man von einer lückenlosen Einspeisung der Implantatinformationen ausgehen. Wie die Handhabung des Registers zu verbessern ist, zeigt sich erst im Alltag. Es laufen derzeit Anpassungs- und Optimierungsprozesse. Deswegen gilt die Übergangsfrist noch bis Ende des Jahres. Verpflichten für Gesundheitseinrichtungen ist das Register dann ab dem 1. Januar 2024.
Wieso braucht man ein (Brust)Implantatregister?
Ein einheitliches Register dient dem Patientenwohl. Etwaige Mängel an Implantaten und Komplikationen sollen schneller ausgewertet und aufgedeckt werden. Der PIP Skandal ist ein gutes Beispiel, wieso die Nachverfolgung schadhafter Implantate so wichtig ist. Ohne Dokumentation, wer wann welchen Implantattyp eingesetzt bekommen hat, kann man betroffene Patienten nicht darüber informieren. Desweiteren können Probleme mit Implantaten nicht ausnahmslos gemeldet und ausgewertet werden. Dadurch verzögert sich die Erkenntnis über problematische Medizinprodukte.
Vorteile des (Brust)Implantat-Registers
- Fehlerhafte Implantate können schneller identifiziert werden;
- die Rückverfolgung dieser eingesetzten Implantate ermöglicht eine rasante und lückenlose Benachrichtigung betroffener Patienten;
- eingespeiste Daten werden wissenschaftlich ausgewertet, um die Versorgung mit Implantaten zu verbessern
Eine einheitliche, verlässliche Datenbank ist für die Patientensicherheit also lange überfällig.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt