In Deutschland entschieden die Gerichte bisher für den TÜV-Rheinland, wenn es eine Klage wegen der Kontroll- und Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit den mit Industriesilikon gefüllten Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) gab.
In Frankreich urteil man anders. Nach Meinung des Gerichts in Toulon hat der TÜV Rheinland seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt und habe deswegen für die Schaden der Importeure und Opfer aufzukommen. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence lehnte am 25.3.14 nun den Antrag des TÜV auf Aussetzung der Vollstreckbarkeit ab.
In dem vorausgegangenen Prozess wurden 1.700 betroffenen Patientinnen ein Schadenersatz von zunächst 3.000 Euro zugestanden. Der exakte Entschädigungswert sollte dann auf Basis eines Gutachten festgelegt werden.
In Deutschland wird sich der Bundesgerichtshof mit der Rolle der TÜV Rheinland AG beschäftigen. Es steht zu befürchten, dass auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch Stellung beziehen muss. Insofern dürfen sich betroffene Patienten noch auf eine längere Wartezeit bis zur Klärung der Rechtslage und etwaiger Schadensersatzansprüche einstellen.