Seit geraumer Zeit schon ist der Skandal um die mit Billigsilikon gefüllten Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) in den Schlagzeilen der Medien. Der Prüfgesellschaft TÜV Rheinland wurde eine Mitschuld bei diesen fehlerhaft produzierten Implantaten von einem französischen Gericht angelastet. In deutschen Gerichtshöfen sind klagende Frauen bisher nicht erfolgreich gewesen.
Der TÜV Rheinland hatte von der Fa. PIP nämlich nur den Auftrag erhalten, die Produktionskette und -prozesse zu prüfen, nicht aber das Produkt selber. So sieht sich der TÜV Rheinland selbst als von der PIP getäuschtes Opfer und nicht als Mitverursacher des Problems.
Nun hat eine 64jährige Frau, die die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers nach einer Brustkrebsvorsorge-Operation erhielt, nach ihrer Niederlage in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken Revision eingelegt. Der BGH hat dieses Revisionsverfahren angenommen (Aktenzeichen 7 ZR 36/14).
Die Frau hatte ursprünglich auf 100.000€ Schmerzensgeld geklagt, war später auf 40.000€ zurückgegangen.
Nun muss der Bundesgerichtshof prüfen inwiefern der TÜV Rheinland seine Pflichten bei der Beurteilung des Produkts vernachlässigt hatte.