Auch das Landgericht Essen hat in der Sache PIP-Geschädigter vs. TÜV Rheinland eine Klage abgewiesen, das Urteil erging am 9.2.2015. In diesem Fall hatte ein Frau auch gegen das Universitätsklinikum Essen, die Brenntag GmbH und die Société Allianz geklagt. Wie in bisher allen Urteilen hat auch das LG Essen die Klage gegen den Technischen Überwachungsverein im Zusammenhang mit Brustimplantaten des Herstellers Poly Implant Prothèse (“PIP”) für unbegründet gehalten.
Der TÜV Rheinland hatte seinerzeit lediglich den Herstellungsprozess/Produktionsablauf zertifiziert nicht aber eine Qualitätsüberprüfung der mangelhaften PIP-Implantate durchgeführt und fühlte sich selber vom Hersteller hintergangen, da dieser das Produkt damit ausgezeichnet hatte. Der Hersteller hatte eine gar nicht angegbene Silikonfüllung verwendet aber vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial zu verwenden, dass für Brustimplantate geeignet gewesen wäre. Zum Zeitpunkt der Prüfung hatte PIP das Silikon von NuSil am Standort bereitgestellt, die Absicht minderwertige Rohmaterialien einzusetzten, systematisch verschleiert.
Der TÜV Rheinland hat auch Strafanzeige gegen PIP und die dort handelnden Personen gestellt.